
Erbschaft oder Legate
Wenn Du den Schweizer Tauziehverband in Deiner Nachlassplanung berücksichtigen möchten, stehen Dir verschiedene Möglichkeiten offen. Du kannst den Verband als Erbin einsetzen und ihm einen Anteil am Nachlass, einen bestimmten Vermögenswert oder einen festen Betrag zuweisen. In diesem Fall teilt der Verband die Aktiven und Passiven des Nachlasses mit den übrigen Erbinnen und Erben.
Eine weitere Variante ist ein Legat (Vermächtnis). Dabei wird der Verband nicht Erbin, hat aber Anspruch auf die ihm zugesprochenen Vermögenswerte gegenüber den Erbinnen und Erben.
Über wie viel kannst Du frei verfügen?
Das Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht ein umfassendes Pflichtteilsrecht vor. Wer seinen Nachlass plant, muss diese gesetzlich garantierten Anteile der Erbinnen und Erben beachten.
Hinterlässt eine verstorbene Person Ehepartner und Nachkommen, kann sie nur über 3/8 des Vermögens frei verfügen. Gibt es keinen Ehepartner, aber Nachkommen, beträgt die verfügbare Quote 1/4. Fehlen Nachkommen, hängt der Pflichtteil des Ehepartners davon ab, ob noch Eltern leben, da auch ihnen ein Pflichtteil zusteht. Weitere Verwandte wie Geschwister haben keinen Pflichtteilsanspruch.
Wie ist vorzugehen?
Du kannst Deine Verfügungen in einem Testament festlegen. Dieses muss von Anfang bis Ende handschriftlich verfasst sein und folgende Angaben enthalten:
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Deine Erklärung, dass der Text Dein letzten Willen wiedergibt
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den Widerruf allfälliger früherer Verfügungen von Todes wegen
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die Zuweisung Deines Nachlasses an bestimmte Erbinnen und Erben
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die Begründung von Legaten (Vermächtnissen)
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die Einsetzung einer Willensvollstreckerin oder eines Willensvollstreckers, falls Du eine solche Person mit der Regelung Ihres Nachlasses betrauen möchten
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das Datum (Tag, Monat, Jahr) der Erstellung
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Deine Unterschrift
Anstelle eines handschriftlichen Testaments kannst Du Dein Testament auch durch eine Urkundsperson (Notar) öffentlich beurkunden lassen. In vielen Situationen ist eine Beratung durch eine Fachperson – etwa eine Notarin, einen Anwalt, eine Vertrauensperson bei einer Bank oder eine Treuhänderin – empfehlenswert.
Deine Wünsche
Du oder Deine Angehörigen können selbstverständlich auch direkt mit uns über eine genauere Zweckbestimmung sprechen.
IBAN CH31 8080 8007 0758 3264 7
Raiffeisenbank Waldkirch
Kontoinhaber:
Schweizer Tauziehverband
5645 Aettenschwil